Nicht gemeldete Wasserentnahmen aus Hydranten sind kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Wasserentnahme aus Hydranten ohne vorherige Genehmigung durch den Wasserzweckverband Alto-Gruppe um Wasserdiebstahl, und somit eine Straftat handelt.
Die Ober- und Unterflurhydranten dienen in erster Linie den Feuerwehren zur Brandbekämpfung. Andere Nutzungen, wie z.B. das Füllen von Pools sind ausgeschlossen.
Pools befinden sich in aller Regel neben Wohngebäuden, und können somit über die Hausinstallation mit Gartenschläuchen langsam befüllt werden. Das langsame Befüllen schont das Hauptleitungsnetz, auch aus Sicherheitsgründen ist hierfür keine Wasserentnahme aus Hydranten notwendig.
Die Feuerwehr darf für die Brandbekämpfung Löschwasser aus Hydranten entnehmen.