Nicht gemeldete Wasserentnahmen aus Hydranten sind kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl

Nicht gemeldete Wasserentnahmen aus Hydranten sind kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl

Nicht gemel­de­te Was­ser­ent­nah­men aus Hydran­ten sind kein Kava­liers­de­likt, son­dern Diebstahl 

Aus aktu­el­lem Anlass wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es sich bei einer Was­ser­ent­nah­me aus Hydran­ten ohne vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung durch den Was­ser­zweck­ver­band Alto-Grup­pe um Was­ser­dieb­stahl, und somit eine Straf­tat handelt.

Die Ober- und Unter­flur­hy­dran­ten die­nen in ers­ter Linie den Feu­er­weh­ren zur Brand­be­kämp­fung. Ande­re Nut­zun­gen, wie z.B. das Fül­len von Pools sind ausgeschlossen.

Pools befin­den sich in aller Regel neben Wohn­ge­bäu­den, und kön­nen somit über die Haus­in­stal­la­ti­on mit Gar­ten­schläu­chen lang­sam befüllt wer­den. Das lang­sa­me Befül­len schont das Haupt­lei­tungs­netz, auch aus Sicher­heits­grün­den ist hier­für kei­ne Was­ser­ent­nah­me aus Hydran­ten notwendig.

Die Feu­er­wehr darf für die Brand­be­kämp­fung Lösch­was­ser aus Hydran­ten entnehmen.