Erstmals zum 01.07.2026 wird ein Wasserentnahmeentgelt (Wassercent) erhoben und ist weitergehend in die Wasserverbrauchsgebühren mit einzuberechnen.
Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wird zum 1. Juli 2026 in Bayern erstmals ein Wasserentnahmeentgelt — umgangssprachlich Wassercent — vom Freistaat Bayern erhoben.
Laut dem bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber gibt der Wassercent dem wichtigsten Lebensmittel einen Wert.
Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Gerade die aktuelle hitzebedingte Wassersituation in vielen Regionen Bayerns zeigt, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Wasserressourcen ist. Der Wassercent leistet dazu einen wichtigen Beitrag und stärkt den langfristigen Schutz unserer Wasservorkommen. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.
Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts an den Freistaat Bayern verpflichtet. Hierunter fallen insbesondere öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie.
Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Das vom Freistaat erhobene Wasserentnahmeentgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter).
Im Falle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe handelt es sich um eine Gesamtsumme in Höhe von ca. 170.000,00 €, die in eine aktuell durchzuführende Wasserverbrauchsgebührenkalkulation einzupreisen ist. Eine getrennte Ausweisung des Wasserentnahmeentgeltes im Gebührenbescheid erfolgt nicht.