Grund- und Verbrauchsgebühren
Für den laufenden Bezug von Trinkwasser wird zum Einen eine jährliche Grundgebühr abhängig von der Zählergröße angesetzt. Zum Anderen ist der sich über den Wasserzähler gemessene Verbrauch abzurechnen.
Zur Verbrauchserfassung werden jährlich im Dezember Ablesekarten versandt, deren Daten die Grundlage der Jahresabrechnung bilden. Zum 01.05. und 01.10. sind Vorauszahlungen/Abschläge in Höhe von jeweils 40% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Bei der Jahresabrechnung werden die erhobenen Vorauszahlungen/Abschläge berücksichtigt.
Kostenerstattungen
Für die Herstellung bzw. Erneuerungen und Reparaturen von Hausanschlüssen erstellt der Zweckverband Kostenerstattungsbescheide über den erforderlichen Aufwand von Personal und Material.
Herstellungsbeiträge
Jedes an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossene Grundstück soll sich adäquat an dieser Einrichtung beteiligen. Dazu wird ein Herstellungsbeitrag zum Einen nach der Grundstücksfläche und zum Anderen nach der beitragspflichtigen Geschossfläche festgesetzt. Die beitragspflichtige Geschossfläche ergibt sich über die Aussenmaße der Gebäude und Gebäudeteile in allen Geschossen. Dachgeschosse werden herangezogen, soweit sie ausgebaut sind und die Raumteile eine lichte Höhe von 1,50 m aufweisen.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Satzungen. Gerne stehen wir Ihnen aber auch für Fragen zur Verfügung.
Geschossfläche: |
6,90 € netto + 7% MwSt. |
Grundstücksfläche: |
1,12 € netto + 7% MwSt. |
Bauwasser: |
0,20 € pro m² Geschossfläche + 7% MwSt. |
Wassergebühr: |
1,40 € + 7% MwSt. + Grundgebühr |
Grundgebühr: |
Q 3=4 48€ pro Jahr netto + 7% MwSt. |