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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen

In Art. 57 der Gemeindeordnung sind verschiedene Pflichtaufgaben der Gemeinde genannt, darunter u. a. auch die Aufgabe der Gemeinde ihre Bürger mit Trinkwasser zu versorgen. Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen (Art. 57 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Kommunale Zusammenarbeit heißt, Zusammenschluss von Gemeinden, Landkreisen oder Bezirken zu kommunalen Arbeitsgemeindschaften, Abschluss von Zweckvereinbarungen oder eben Bildungen eines Zweckverbandes.

Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung (Art. 2 Abs. 3 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit).

Verbandsmitglieder des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe sind die Märkt Altomünster und Markt Indersdorf sowie die Gemeinden Röhrmoos, Vierkirchen und Weichs.