Allgemeine Informationen

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In Art. 57 der Gemein­de­ord­nung sind ver­schie­de­ne Pflicht­auf­ga­ben der Gemein­de genannt, dar­un­ter u. a. auch die Auf­ga­be der Gemein­de ihre Bür­ger mit Trink­was­ser zu ver­sor­gen. Über­steigt eine Pflicht­auf­ga­be die Leis­tungs­fä­hig­keit einer Gemein­de, so ist die Auf­ga­be in kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit zu erfül­len (Art. 57 Abs. 3 Gemeindeordnung).


Kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit heißt, Zusam­men­schluss von Gemein­den, Land­krei­sen oder Bezir­ken zu kom­mu­na­len Arbeits­ge­meind­schaf­ten, Abschluss von Zweck­ver­ein­ba­run­gen oder eben Bil­dun­gen eines Zweck­ver­ban­des.

Zweck­ver­bän­de sind Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rech­tes. Sie ver­wal­ten ihre Ange­le­gen­hei­ten im Rah­men der Geset­ze unter eige­ner Ver­ant­wor­tung (Art. 2 Abs. 3 Gesetz über die kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit).

Ver­bands­mit­glie­der des Zweck­ver­ban­des zur Was­ser­ver­sor­gung der Alto-Grup­pe sind die Märkt Alto­müns­ter und Markt Inders­dorf sowie die Gemein­den Röhr­moos, Vier­kir­chen und Weichs.