Erneuerung der Hauptwasserleitungen in der Lindenstraße, Ringstraße, Karlsbader Straße, Ostenstraße und Flurstraße im Ortsteil Niederroth der Mitgliedsgemeinde Markt Indersdorf

Erneuerung der Hauptwasserleitungen in der Lindenstraße, Ringstraße, Karlsbader Straße, Ostenstraße und Flurstraße im Ortsteil Niederroth der Mitgliedsgemeinde Markt Indersdorf

Die bestehen­den Grau­guss­was­ser­lei­tun­gen aus den 1960er-Jah­ren sind mitt­ler­wei­le sehr scha­dens­an­fäl­lig. Kost­spie­li­ge Rohr­brü­che häu­fen sich und gefähr­den die Trink­was­ser­hy­gie­ne. Daher hat die Ver­bands­ver­samm­lung des Zweck­ver­ban­des zur Was­ser­ver­sor­gung der Alto-Grup­pe beschlos­sen, die in den oben genann­ten Stra­ßen in Nie­der­roth ver­lau­fen­den Trink­was­ser­lei­tun­gen zu erneu­ern und den Auf­trag an eine Ver­trags­fir­ma ver­ge­ben.
Ab vor­aus­sicht­lich 9. März beginnt die beauf­trag­te Fir­ma Wurm aus Heberts­hau­sen mit der Neu­ver­le­gung einer HDPE-Trink­was­ser­lei­tung im fort­lau­fen­den offe­nen Rohr­gra­ben in der Lindenstraße/Ringstraße. Die ande­ren Stra­ßen­zü­ge fol­gen jeweils im Anschluss. Eine end­gül­ti­ge Rei­hen­fol­ge ist noch nicht bekannt. Nach den obli­ga­to­ri­schen und erfolg­reich durch­ge­führ­ten Druck- und Was­ser­pro­ben erfolgt der Umschluss der jewei­li­gen Grund­stücks­an­schluss­lei­tun­gen in dem jewei­li­gen Stra­ßen­ab­schnitt. Die Tech­ni­ker des Zweck­ver­ban­des wer­den hier­zu recht­zei­tig Kon­takt mit den betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern auf­neh­men.
Für die Dau­er der Arbei­ten ist jeweils eine Voll­sper­rung der Stra­ßen­zü­ge erfor­der­lich, da die zwin­gend ein­zu­hal­ten­den Sicher­heits­ab­stän­de zum flie­ßen­den Ver­kehr nicht gewähr­leis­tet wer­den kön­nen. Die Erreich­bar­keit der Grund­stü­cke im Bau­be­reich wird zeit­wei­se ein­ge­schränkt sein, bleibt jedoch grund­sätz­lich jeder­zeit mög­lich.
Der Abschluss der Was­ser­lei­tungs­bau­ar­bei­ten ist für August vor­ge­se­hen, sofern ein rei­bungs­lo­ser Bau­fort­schritt gewähr­leis­tet ist.
Die Anlie­ger der betrof­fe­nen Abschnit­te wer­den recht­zei­tig noch­mals über even­tu­ell not­wen­di­ge Was­ser­sper­run­gen infor­miert. Die beauf­trag­te Bau­fir­ma sowie der Zweck­ver­band sind bemüht, die Beein­träch­ti­gun­gen auf ein not­wen­di­ges Mini­mum zu redu­zie­ren. Den­noch kann es ver­ein­zelt zu kur­zen Ver­sor­gungs­ein­schrän­kun­gen kom­men, die nicht immer meh­re­re Tage im Vor­aus plan­bar sind.

Baustelle mit gelagerten Wasserleitungsrohren und Radlader

Bau­stel­le mit gela­ger­ten Was­ser­lei­tungs­roh­ren und ein Radlader